AGB´s
aLLGEMEINE vERKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Ole-Massmann-Engineering-Components
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
Die AVB gelten insbesondere für Vertrage über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) ohne Rücksicht darauf ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Vertrage, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen mussten.
Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen
2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zahnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen — auch in elektronischer Form — überlassen haben an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt